Der Aufnahmeantrag (PDF, 131kB ab 2019) für die Mitgliedschaft im Verein beinhaltet die Aufstellung der Abteilungsbeiträge (s.u.). Zur Kündigung (PDF, 69kB) bitte dieses Formular verwenden. Eine Ummeldung (PDF, 78kB) kann durch dieses Formular bewerkstelligt werden. Und hier das Formular zur Änderung der Bankverbindung (PDF, 76kB).
Beitragsgruppe |
Beitrag Jahr |
Abteilungs-/Spartenbeitrag für aktive Sportlerin Fußball, Tischtennis, Chor Gymnastik/Breitensport etc. |
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Familienbeitragsiehe bitte auch Hinweise unten |
102,00 € |
Kinder/Jugendliche Tischtennis
Erwachsene a) Fußball I. + II. Mannschaft Alte Herren b) Tischtennis c) Chor d) Gymn. / Turnen / Aerobic e) Leichtathletik |
12,00 € 18,00 €
33,00 € 18,00 € 33,00 € 18,00 € 18,00 € 12,00 €
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Einzelbeitrag |
60,00 € |
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Ermäßigte Einzelbeiträgesiehe bitte auch nachstehende Hinweise |
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Kinder und Jugendliche |
39,00 € |
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Schüler/in; Student/in; und Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst (über 18 Jahre) Schwerbehinderte ab 50% G.d.B. (**) |
39,00 € |
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Rentner/in |
39,00 € |
Die Abteilungen Tennis und Karate erheben ihre Zusatzbeiträge eigenständig!
Hinweise
Lastschrifteinzug
Vereinsbeiträge (Mitglieds- und Abteilungsbeiträge) werden jährlich per Lastschrift erhoben. (Bankgebühren wegen falscher Kontonummer usw. gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen)
Familienbeitrag
Für den Familienbeitrag muss mindestens ein Elternteil Mitglied der SG Hettstadt sein, der Einzelbeitrag mehrerer Kinder bleibt auf den Familienbeitrag begrenzt.
Spartenbeitrag
Es wird jeweils nur 1 Spartenbeitrag pro Mitglied berechnet auch wenn ein Mitglied in mehreren Sparten angemeldet ist. Es greift der betragsmäßig höchste Spartenbeitrag. Dies gilt nicht für Mitgliedschaften in der Tennis bzw. der Karateabteilung in Kombination mit der Mitgliedschaft in einer Sparte des Hauptvereins.
Hinweis zur Änderung des Beitrages ab dem 18. Lebensjahr
Ab dem 18. Lebensjahr erlischt die Familienmitgliedschaft eines Mitgliedes. Im Folgejahr wird dann der Einzelbeitrag als Erwachsener fällig. Sollte eine Ausbildung, ein Schulbesuch oder ein Studium bestehen, kann der Beitrag ermäßigt werden. Hierzu ist es aber unbedingt erforderlich, dass wir hiervon erstens in Kenntnis gesetzt werden und zweitens eine Bescheinigung vorgelegt wird.
Ermäßigte Beiträge
Ermäßigte Einzelbeiträge für Schüler/in; Student/in; Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst über 18 Jahre, sowie Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. werden nur auf schriftlichen Antrag (bis spätestens 15.11. des laufenden Jahres) unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B Ausweise, Lehrvertrag, Studienbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, usw.) gewährt.
Kündigung
Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich bis zum 15.11. des laufenden Jahres erfolgen!