der SG Hettstadt 1904 e.V. vom 10.11.2023
Auf Vorschlag des Vorstandes kann bei Bedarf für die Vorstandsbereiche b – g von der Mitgliederversammlung ein Stellvertreter gewählt werden. Die gewählten Stellvertreter haben Sitz und Stimme im Vorstand. Sie können den Verein jedoch nicht gerichtlich oder außer- gerichtlich vertreten.
Im Onlineverfahren und/oder Videokonferenzverfah- ren wird der für die aktuelle Versammlung gültige Zu- gangs-code mindestens einen Tag vor der Versammlung be-kannt gegeben. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Zu-gangscode und/oder sonstige Legitimationsdaten kei- nem Dritten zugänglich zu machen und unter Verschluss zu halten. Die Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene postalische Adresse/E-Mail-Adresse versendet wurde. Die online abzugebenden Stimmen sind über einen be- reits in der Einberufung hierfür mitgeteilten E-Mail-Ac- count abzugeben. Die Stimmabgabe muss spätestens 120 Sekunden nach Beginn des Abstimmvorgangs er- folgen. Verspätet eingegangene Stimmen sind ungültig. Der Beginn der Abstimmfrist wird den online teilnehmen- den Mitgliedern vom Versammlungsleiter mitgeteilt. Im Falle der Video-Konferenz/Telefonkonferenz erfolgt die Stimmabgabe konventionell durch fernmündliche Ab- stimmung.
Unabhängig davon kann im Falle von Versammlungen
gemäß vorstehender lit. b), c) und d) ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung die Stimme vor Durchfüh- rung der Mitgliederversammlung in Textform abgegeben werden.
der SG Hettstadt 1904 e.V. vom 10.11.2023