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Mitgliedschaft und Gebühren, Aufnahme/Austritt
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Der Aufnahmeantrag (PDF, 147kB vom 25.11.2011) für die Mitgliedschaft im Verein beinhaltet die Aufstellung der Abteilungsbeiträge (s.u.). Zur Kündigung (PDF, 149kB) bitte dieses Formular verwenden. Eine Ummeldung (PDF, 139kB) kann durch dieses Formular bewerkstelligt werden. Und hier das Formular zur Änderung der Bankverbindung.

Beitragsgruppe

Beitrag Jahr

Abteilungs-/Spartenbeitrag für aktive Sportler

in Fußball, Tischtennis, Chor Gymnastik/Breitensport etc.

Familienbeitrag (siehe Hinweise unten)  

90,00 €

Kinder/Jugendliche = 12,00 €

(unter 18 Jahre)

 

Erwachsene

(ab 18 Jahre)

a) Fußball

I. + II. Mannschaft  = 33,00 €

Alte Herren             = 18,00 €

b) Tischtennis            = 27,00 €

c) Chor                         = 18,00 €

d) Aerobic.                 = 27,00 €

e) Gymn./Turnen/   = 12,00 €
Fitness

f) Leichtathletik       = 12,00 €

Einzelbeitrag

54,00 €

Ermäßigte Einzelbeiträge

 

Kinder und Jugendliche
(unter 18 Jahre)

Soweit der Familienbeitrag nicht greift

33,00 €

Schüler/in; Student/in; und Auszubildende, Wehrpflichtige/Zivildienstleistende

(über 18 Jahre)

Schwerbehinderte ab 50% G.d.B. 

33,00 €

Rentner/in

33,00 €

 

Die Abteilungen Tennis und Karate erheben ihre Zusatzbeiträge eigenständig!


Hinweise

Lastschrifteinzug

Vereinsbeiträge (Mitglieds- und Abteilungsbeiträge) werden jährlich per Lastschrift erhoben. (Bankgebühren wegen falscher Kontonummer usw. gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen)

Familienbeitrag

Für den Familienbeitrag muss mindestens ein Elternteil Mitglied der SG Hettstadt sein, der Einzelbeitrag mehrerer Kinder bleibt auf den Familienbeitrag begrenzt.

Spartenbeitrag

Es wird jeweils nur 1 Spartenbeitrag pro Mitglied berechnet auch wenn ein Mitglied in mehreren Sparten angemeldet ist. Es greift der betragsmäßig höchste Spartenbeitrag.

Hinweis zur Änderung des Beitrages ab dem 18. Lebensjahr

Ab dem 18. Lebensjahr erlischt die Familienmitgliedschaft eines Mitgliedes.Im Folgejahr wird dann der Einzelbeitrag als Erwachsener fällig. Sollte eine Ausbildung, ein Schulbesuch oder ein Studium bestehen, kann der Beitrag ermäßigt werden. Hierzu ist es aber unbedingt erforderlich, dass wir hiervon erstens in Kenntnis gesetzt werden und zweitens eine Bescheinigung vorgelegt wird.

Ermäßigte Beiträge

Ermäßigte Einzelbeiträge für Schüler/in; Student/in; Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst über 18 Jahre, sowie Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. werden nur auf schriftlichen Antrag (bis spätestens 15.11. des laufenden Jahres) unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B Ausweise, Lehrvertrag, Studienbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, usw.) gewährt.

Kündigung

Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich bis zum 15.11. des laufenden Jahres erfolgen!